Hi, ich hab gerade den Heise Artikel gelesen, das ist ja erstmal schön, nur inwiefern das für uns Relevant sein kann, weiß ich garade noch nicht.
Durchlesen kann trotzdem nicht schaden.
MFG
Neues Urteil zu offenen Wlan - Missbrauch
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Neues Urteil zu offenen Wlan - Missbrauch
Anschluss: Muth 100/2MBit Modem: Thomson THG570
Router: virtuelles Endian 3.0 (KVM) Hardware: FX-8120, 16 GB Ram
FF-Gateway: virtuelles OpenWRT Attitude Adjustment (KVM) inkl. VPN
Buffalo WHR-HP-G54: OpenWRT 1.6.10-core-1-halle-3 (Stummel)
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Re: Neues Urteil zu offenen Wlan - Missbrauch
Das Urteil hat m.M. kaum Wirkung auf den FF. Der Knotenbetreiber und der HNAler stellen den Zugang freiwillig zur Verfügung. Wie immer im (Rechts-)Leben geht es um den Willen, Willenserklärung… hier aktives Tun (Knoten mit Strom auf dem eigenen Dach...). Er kann somit nicht behaupten er hätte nicht gewusst, dass da Daten fließen.
Aber ein Lichtblick könnte es sein. Der Konsument ist meist einfach nur froh das seine Geräte funktionieren. Gedanken über die Absicherung kommen da nicht auf.
Aber ein Lichtblick könnte es sein. Der Konsument ist meist einfach nur froh das seine Geräte funktionieren. Gedanken über die Absicherung kommen da nicht auf.
Re: Neues Urteil zu offenen Wlan - Missbrauch
nein, siggiz, andersherum.
der mensch, der da in berufung gegangen ist, ist sich durchaus bewusst gewesen, dass sein wlan für dritte offen ist (wie bei freifunk). das urteil zielt darauf ab, dass kein hot-spot-betreiber eine uneingeschränkte haftung dafür übernimmt, was darüber für verkehr läuft.
der mensch, der da in berufung gegangen ist, ist sich durchaus bewusst gewesen, dass sein wlan für dritte offen ist (wie bei freifunk). das urteil zielt darauf ab, dass kein hot-spot-betreiber eine uneingeschränkte haftung dafür übernimmt, was darüber für verkehr läuft.
das ist exakt die rechtsauffassung, die ich vor einigen monaten schon mal wo gelesen habe: wenn man nicht veranlasst hat, dass die daten über den knoten gehen, und wenn man nicht veranlasst hat, dass die daten zu diesem zeitpunkt über den knoten gehen, hat man keine konkreten anhaltspunkte für solche handlungen und unterliegt damit keine prüfungspflicht, sodass man folglich auch nicht für den verkehr haftet. so seh ich das.[...]Solche Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter bekannt seien[...]
みんなはばかだ。
Mein öffentlicher Schlüssel (OpenPGP)
Mein öffentlicher Schlüssel (SSH2, kommerzielles Format)
Verwalter von 7.42, 7.43, 7.44, 9.42, 10.42, 10.43, 15.42 und 28.1.
Anschluss: T-Com Call & Surf Comfort Plus inkl. HotSpot-Flat 16/1 Mbit
Modem, Router, TK-Anlage: Speedport W 700V
FF-Router: Buffalo WHR-HP-G54, FFF-Leipzig 1.6.10-core-1-halle-3, Doppel-Biquad-Antenne
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Re: Neues Urteil zu offenen Wlan - Missbrauch
ein pdf mit dr. reto matz' diss über offene netze und recht: http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=25 (sind ein paar Mbyte... hab von den 400 seiten schon so 50 gelesen, tut es mir gleich und werdet erleuchtet)
wikipedia zu ff und recht: http://de.wikipedia.org/wiki/Freies_Fun ... che_Fragen
wikipedia zu ff und recht: http://de.wikipedia.org/wiki/Freies_Fun ... che_Fragen
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