Urteil zu eDonkey Server

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PapaBaer
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Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von PapaBaer »

http://www.heise.de/newsticker/OLG-Dues ... ung/115650

Spannend vor allem der Teil über Störerhaftung. Lässt sich bestimmt einiges für Freifunk ableiten.

Stefan
4huf
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Re: Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von 4huf »

Genau :
... haftet der Server-Betreiber nach den Ausführungen des OLG Düsseldorf auch nicht unter den Gesichtspunkten der Störerhaftung.
Diese setze grundsätzlich eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus.
Sowas klingt vernünftig und würde den Unterschied eines Freifunk-HNA gegenüber einem DAU der sein Wlan offen lässt dokumentieren.
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tuxmos
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Re: Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von tuxmos »

Um das Problem wieder und Neutral aufzugreifen, brauchen wir eine praktikable Lösung zum Schutz der HNAs.
Die Rechtslage ist sehr verzwickt für den, der seinen Internetzugang, gewollt oder ungewollt, mit anderen, zum Teil Unbekannten teilt. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Eine Suche im Internet hat hier einige Urteile zum Thema zu Tage gebracht, die einen schon fragen lässt, "Wie konnte ich das nur tun". Selbst an solchen Standorten wie Weimar, wo die Nutzer sich registrieren müssen um am Freifunk teilnehmen zu können, musste ein HNA für jemand Anderen den Kopf hin halten.
So kann es nicht gehen.
Mir ist bewusst, das es keine 100%ige Sicherheit diesbezüglich gibt. Wir sollten aber im Interresse aller HNAs eine Lösung finden, die, wenn es mal wieder zu so einem oder schlimmeren Fall kommt, wenigstens als Nachweis dient, alles Erdenkliche und Mögliche getan zu haben, um solche "Straftaten" zu verhindern bzw. zu erschweren.
Als Problematisch sehe ich da z.B. vor allem die gänzlich unbekannten Laptops, die über die offenen Nodes in Internet gehen.

Noch ein Tipp einer Anwältin:
Weiterhin sollten GROSSE und eindeutige Hinweise auf der Portalseite erscheinen und u.A. das Impressum nicht ins Leere führen.
tuxmos 8.26 - 8.28
4huf
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Re: Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von 4huf »

Eine Suche im Internet hat hier einige Urteile zum Thema zu Tage gebracht, die einen schon fragen lässt, "Wie konnte ich das nur tun".
Kannst du dazu mal eine Linkliste veröffentlichen wenn du dir schon mal die Mühe der Suche gemacht hast ?
Weiterhin sollten GROSSE und eindeutige Hinweise auf der Portalseite erscheinen und u.A. das Impressum nicht ins Leere führen.
Was ist damit gemeint ? Das Impressum auf der http://www.freifunk-halle.net ?
(auch Leipzig und Weimar habe keins).
Die Router habe sowas auch nicht.
Was ist mir "eindeutigem Hinweis" gemeint ?
Lösung finden, ..., wenigstens als Nachweis dient, alles Erdenkliche und Mögliche getan zu haben, um solche "Straftaten" zu verhindern bzw. zu erschweren.
Tja, was ist ein Nachweis.
Man könnte die Notebook-User stärker beschränken. Z.B nur wenige definierte Ports
freigeben (80, 443, 110, 25, 143, 993).
Aber das müsste a) alle Nodes machen, b) arbeiten manche Nodesbesitzer selbst als Notebookuser (die das dann nicht wollen).
c) fördert das zwar ev. weitere Nodes (es steht ja jedem frei ein Node zu installieren)
aber ohne Logging nutzt das auch nichts.
Logen kann und will man als HNA aber gar nicht.
1. wegen dem Aufwand
2. wegen dem Datenschutz (so sind wir gegen Vorratsdatenspeicherung aber loggen selbst :?: )

Was bleibt ? Notebook-User abschalten : siehe oben.
Außerdem müssen die "Straftaten" ja nicht von den Notebook-Usern kommen.
Es sind "genug" Kabel-Node-User im Netz die Filesharing machen oder machen wollen, oder auf diversen Webseiten surfen ohne sich einen Kopf zu machen.
Man müsste alle Freifunk-User sensibilisieren. Aber wie ? Nur ein Bruchteil liest überhaupt
hier im Forum oder der Webseite.
Eine Zwangsregistrierung wie in Weimar hilft nicht wie du schreibst.
Der SquidGuard-Filter mit einer Art "Stopschildseite" hilft etwas bei den Surfern.
Wie man das für die HNA-Router machen kann weis ich nicht.
Ich habe die Extrakosten für einen IPcop investiert ...

Auf meiner Sicht hilft nur ein eindeutiger rechtlicher Status der HNAs, doch der ist nicht in Sicht.
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tuxmos
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Re: Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von tuxmos »

Laut Gesetz muss jede Öffentlich zugängliche Webseite ein Impressum haben. Es gibt auch dafür Anwälte, die nichts besseres zu tun haben, als Leute, Geschäftlich wie Privat, für viel Geld abzumahnen, nur weil sie kein Impressum haben und sie sind damit leider auch noch im Recht.
Die Router sind im Inet so nicht erreichbar und brauchen daher warscheinlich kein Impressum. Das Andere keins haben, bedeutet nur, das noch kein arbeitsloser Anwalt darauf aufmerksam geworden ist.
Sowas ist halt leicht verdientes Geld heutzutage.

Linkliste stellen wir mal zusammen.

Hinweis auf der Seite: So ungefähr, das wir als Betreiber des Netzes uns von der Verbreitung Illegaler oder Urheberrechtlich geschützter Inhalte distanzieren und missbilligen, oder so. Müsste man genauer ausformulieren. Vielleicht auch mit Anwaltlicher Hilfe.

Nachweis der Verhinderung: meine ich halt, Portsperren oder Proxy.
Das Problem ist nun, das P2P nicht illegal ist, sondern eben nur manche Inhalte, was wiederum schwer oder garnicht zu Filtern ist. Die Konsequenz währe eben P2P gänzlich zu verhindern.
Dummerweise gibts aber auch noch andere Dienste um an solche Inhalte zu kommen. Rapitshare, Usenext usw. Da kommt man dan eh nicht mehr nach.

Loggen: Als Privatleute dürfen wir das auch garnicht. (Datenschutz)

Zum Thema Notebookuser mein ich nur, das die noch schwerer bis garnicht zu Identifizieren sind als die Nodebetreiber und damit Nutzer.
Im Normalfall sind bei den Nodes, deren Nutzer auch nur per WLAN drauf gehen, die Mac-Adressen im Node eingetragen, um nicht jedesmal bestätigen zu müssen. Man kann ja aber auch nur eingetragene Mac's zulassen und unbekannte damit trotzdem ausschliessen. Zumindest solche ohne Lesefähigkeit. Mit einem OLSRd auf dem Notebook ist das ganze dann doch wieder ausgehebelt. Nun ja. Deswegen ist der Ansatz beim HNA doch besser.
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Klops
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Re: Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von Klops »

Wär es nicht ein Ansatz, die Portfreigaben beim HNA so einzurichten, dass im Freifunk-Netz ausschließlich Otto-Normal-Surfen möglich ist :?:

D.h., kein P2P, kein sonstwas, einfach nur surfen.

Wer mehr Dienste nutzen will, muss eben auf einen anderen Internet-Zugang zurückgreifen.

Das behebt natürlich nur die Abmahnungen, allerdings keine sonstigen illegalen Dinge wie z.B. mit falschem Namen bezahlen.
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tox
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Re: Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von tox »

Das muss jeder für sich selbst entscheiden und abwägen. Man sollte ja auch keine messer verbieten, nur weil man damit auch menschen verletzen kann, und dann die leute auf andere schneidwerkzeuge verweisen. Den satz hätte man ebenso mit autos oder kochsalz formulieren können. Nun ja, jeder tut das, was er für notwendig hält. Wenn regierungen darüber nachdenken, fußballspiele ohne zuschauer stattfinden zu lassen, weil die sich wie idioten verhalten und randale machen, dann trifft das genau diese pragmatische denkweise.
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Re: Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von Klops »

tox hat geschrieben: Nun ja, jeder tut das, was er für notwendig hält
OK, potentielle zukünftige HNA-Betreiber ohne hochgradige Hintergrundkentnisse entscheiden sich dann eben sicherheitshalber zu "besser nicht".

Mein Ansatz war, in der Firmware einen Maximalfilter zu implementieren, d.h. port 80 und 443 und ggf. noch einen.
Das wäre dann mit meinen minimalistischen Kenntnissen die Freigabe für Webseite angucken.

Naja, grundsätzlich sehe ich das so, dass es mit der bisherigen Verfahrensweise keine allzuvielen neuen HNA geben wird.
Jedenfalls nicht, wenn die vorher im Forum lesen.
sneumann
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Re: Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von sneumann »

Klops hat geschrieben:ausschließlich Otto-Normal-Surfen
Reicht IMHO noch nicht, auch damit lassen sich Straftaten begehen.
Ich würde gerne ausschliesslich OpenVPN, ssh, o.ä. erlauben,
mit dem Surfer sich zu "ihrem" Endpoint verbinden. Damit wäre
meine IP Adresse nicht mehr in der Schusslinie. Meine Bandbreite
gebe ich gerne ab.

Leider hat nicht jedeR Surfer einen eigenen OpenVPN auf einem Server.
Wobei sich das leicht per Amazon Cloud Image machen liesse.
Man könnte ja ein vorkonfiguriertes Image anbieten.
Und im FF-Netz den Zugang zu Amazon freimachen,
sodass man sogar seine eigene OpenVPN Instanz starten kann.

Gruss,
Steffen
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tox
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Re: Urteil zu eDonkey Server

Beitrag von tox »

Das verstehe ich jetzt nicht recht. Wie kann der ONU (Otto-Normal-User) dann das internet als internet nutzen, wenn er es ausschließlich für tunnel verwenden kann?
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