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Störerhaftung

Verfasst: 19.03.2010 13:25
von tmk
Laut Freifunk Blog beriet das BGH am gestrigen 18. März 2010 über die Störerhaftung beim Betreiben von offenen WLAN-Netzen, zB dem Freifunk.
Freifunk statt Angst! BGH entscheidet zur Störerhaftung bei WLAN am 18.3.

Es sieht schlecht aus! Die Beratung der Richter gestern ergab, dass WLAN Betreiber ihre Netze absichern müssen, zB mit WPA2, um nicht selbst haftbar zu sein für das, was über ihren Anschluß durch Dritte läuft. Dummerweise ist das gerade nicht die Idee von Freifunk.

Die Onlineausgaben von Zeit und Spiegel sowie Datensicherheit.de berichten, ebenso der Piratenblog und die taz:
Zeit: BGH macht WLAN-Hotspots wohl dicht
Spiegel: BGH könnte offenen Hotspots den Garaus machen
Datensicherheit.de: Offene WLAN-Anschlüsse: Bundesgerichtshof prüft in mündlicher Verhandlung Haftungsfrage bei Missbrauch
Piratenblog: Über das WLAN
taz: Offenes W-Lan - "Gefahrenquelle"?

Tweets:
Suche nach #Freifunk auf Twazzup

Das ganze macht mir miese Laune, was kann man tun?

Re: Störerhaftung

Verfasst: 19.03.2010 23:39
von jabo
Auf ein generelles Verbot offener W-Lans läuft das nicht unbedingt hinaus, wohl aber auf ein klares juristisches Risiko: Schadensersatz, so Richter Bornkamm, sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der W-Lan-Nutzer trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichert.

hier könnte P2P-Traffic blocken ein möglicher Ausweg sein. Ist ja in der HNA Version dabei.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 20.03.2010 11:28
von 4huf
Es sieht schlecht aus! Die Beratung der Richter gestern ergab, .....
Das war aber erst die erste Beratung. Das Urteil ist für den 12. Mai angekündigt.

Wenn es allerdings so kommt ist das sehr schlecht für Freifunk, zumindest für den Übergang zum Internet.
Leider reduziert sich Freifunk an vielen Standorten darauf, obwohl Freifunk eigentlich mehr ist.
hier könnte P2P-Traffic blocken ein möglicher Ausweg sein. Ist ja in der HNA Version dabei.
Leider ist das aber nicht ausreichend um die HNA-Betreiber zu schützen.
Zum einen ist das p2pblock-freifunk-Modul nicht sehr effektiv weil viele P2P-Netze inzwischen
verschlüsselt sind.
Von Sven-Ola aus Berlin gibt es auch ein etwas wirksameres "freifunk-zapp-de".
(http://download.berlin.freifunk.net/ipk ... 38_all.ipk)
Das Script führt auch zur Sensibilisierung der Nutzer da es entsprechende Hinweisseiten einblendet.

Allerdings gibt es noch weitere Fallen für HNA-Betreiber, auch über das HTTP-Protokoll.
Wir hatte das schon in Halle hier das jemand Verträge mit falschen Angaben gemacht hat
und dann der HNA-Betreiber ermittelt wurde.
Auch und gerade Fileshare-Dienste sind in meinen Augen ein großes Problem weil zum einen auch
hier Abmahnungen kommen (z.B. Rapidshare) und zum anderen häufig illegale Sachen verbreitet werden.
Den häufige Abruf von Pornoseiten sehe ich genauso kritisch denn wie alt die "Mitwirkenden" sind ist nicht immer
eindeutig ....

Realen Schutz bieten nur VPN-Tunnel zu ausländischen Betreibern wo man alles "etwas lockerer" sieht.
http://www.avinashtech.com/internet/15- ... s-surfing/
Besser wäre zwar vernünftige Nutzer, aber das bleibt ein frommer Wunsch ....

Re: Störerhaftung

Verfasst: 20.03.2010 13:19
von tox
4huf hat geschrieben:Besser wäre zwar vernünftige Nutzer, aber das bleibt ein frommer Wunsch ....
Noch besser wäre eine Gesetzgebung, die auf vernunftbegabtem Verstand fußt. :x Die aktuelle Lage zeigt zwei Stereotypen von Deutschland: Regelungswut und notorisches Zuweisen von Verwantwortungen.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 20.03.2010 17:37
von Yellowmen
Was kostet denn ein VPN-Tunnel zu ausländischen Betreibern ?
Wenn sich eine Gruppe die Kosten teilt, müste man es mal durchrechnen.
Ein geringer monatlicher Betrag wäre mir die Sache "Freifunk" schon wert.
Was haltet Ihr davon ?

Yellow

Re: Störerhaftung

Verfasst: 20.03.2010 20:01
von 4huf
Der Link oben listed kostenlose VPNs auf.
Quelle : Berliner Newsliste : snews://news.leipzig.freifunk.net:563/freifunk.de.berlin.discuss
Dort wurde auch das zapp-script beschrieben.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 22.03.2010 09:08
von tox
Ich will euch mit meiner Meinung über VPN-Verbindungen ins Ausland nicht langweilen, ich finde nur, dass wir uns durch solche Dinge nicht hysterisch erschrecken lassen sollten und angesichts der fehlenden Vernunft meiner Regierung eben solche umso mehr beweisen müssen. Ich möchte meine Router jedenfalls lieber in Freiheitlichkeit, und nicht in gekaufter (und dadurch im Grunde in Ketten gelegter) Freiheit, betreiben. Wenn es sich allerdings ergeben sollte, dass die allermeisten der FFler, die Internet zur Verfügung stellen, für eine Auslandslösung sind, ziehe ich diese Möglichkeit ebenfalls in Betracht.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 29.03.2010 14:32
von sneumann
4huf hat geschrieben:

Realen Schutz bieten nur VPN-Tunnel zu ausländischen Betreibern wo man alles "etwas lockerer" sieht.
http://www.avinashtech.com/internet/15- ... s-surfing/
Ah, dann bräuchte ich also zwei Dinge:
1) eine router-startseite, die neben der Freifunk-Idee
auch einen oder mehrere Links zu diesen Anbietern liefert

2) eine firewall Konfiguration, die nur noch
2a) Traffic in den Freifunk
2b) http, https und VPN Traffic zu diesen VPN Anbietern durchlässt.

Das käme meiner (alten) Idee entgegen, zwar Bandbreite
zu geben, aber nicht direkt Störer zu sein.

Ich schau' mal, ob ich demnächst wieder bei einem Treffen auftauche,
um mir helfen zu lassen.

Gruss,
Steffen

Re: Störerhaftung

Verfasst: 12.05.2010 18:11
von tmk
BGH hat geschrieben:Wer einen drahtlosen Internet-Anschluss über WLAN nutzt, muss ihn mit einem eigenen Passwort sichern. Andernfalls haftet er in Höhe von 100 Euro, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten WLAN-Zugang urheberrechtlich geschützte Werke herunterlanden oder verbreiten. Allerdings hat derjenige, dem diese Daten gehören, keinen Anspruch auf Schadensersatz.
http://www.tagesschau.de/inland/bghwlan102.html

Re: Störerhaftung

Verfasst: 13.05.2010 11:20
von 4huf
Z.Z. gibt es ja nur die Pressemitteilung.
Und die wird je nach Redaktuer auch noch gekürzt und sich was passendes raus gesucht ...
Hier : http://klawtext.blogspot.com/2010/05/ha ... erten.html
mal noch eine etwas bessere Kommentierung.
(generell ist http://klawtext.blogspot.com sehr lesenswert)

Auf das "Problem" absichtlich offener WALNs bzw. Netze wird in dem Urteil wohl nicht eingegangen.
Das betrifft ja auch viele andere offene Zugänge.
Mal sehen was das schriftliche Urteil noch bringt.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 19.05.2010 20:57
von HotShot
Hier ein Link zur originalen Pressemitteilung http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... er=0101/10

Re: Störerhaftung

Verfasst: 26.05.2010 00:33
von kwm
Wahrscheinlich muss man sich mit einer entsprechenden Petition an den Bundestag zur Wehr setzen.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php

Re: Störerhaftung

Verfasst: 31.05.2010 17:30
von jotilux
hi,

für einsteiger in das thema würde ich eine kürzlich veröffentlichte radiosendung von fritz anpreisen:
Fremdsurfer im Datenparadies (Haftungs- und andere Fragen beim Betrieb öffentlicher WLANs)
http://chaosradio.ccc.de/cr157.html

ausgabe nr. 157 des chaosradio des chaos computer clubs. die sendung lieft am 26. mai 2010 von 22:00 bis 0:00 uhr auf fritz.
https://wiki.chaosradio.ccc.de/Chaosradio_157

grüße hannes

Re: Störerhaftung

Verfasst: 11.06.2010 12:06
von tmk

Re: Störerhaftung

Verfasst: 04.07.2011 02:01
von kwm

Re: Störerhaftung

Verfasst: 24.02.2012 14:59
von kwm
Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten

Jetzt ist die Gelddruckmaschine von den Abmahnanwälte kaputt.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 25.02.2012 17:47
von PapaBaer
Nein, ist sie nicht. Anwälte sind keine Polizisten und durften daher noch nie einfach so auf die Daten zugreifen.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 29.02.2012 11:17
von 3dfxatwork
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... ie-axt-an/
Der Artikel klärt das ein bisschen auf.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 16.07.2012 17:36
von kwm

Re: Störerhaftung

Verfasst: 17.07.2012 18:12
von tox
Google+ hat geschrieben:Über die deutsche Störerhaftung schütteln sie nur den Kopf.
Das ist aber die typische deutsche Mentalität. Es muss alles so geregelt werden, dass es auf jeden Fall immer einen gibt, den man zur Verantwortung ziehen kann. Und sei es nur jemand, der gar nichts direkt mit dem Sachverhalt zu tun hab, ABER man HAT ihn erst mal :?

Re: Störerhaftung

Verfasst: 14.10.2012 21:39
von kwm

Re: Störerhaftung

Verfasst: 20.10.2012 01:27
von kwm

Re: Störerhaftung

Verfasst: 21.03.2013 13:22
von kwm

Re: Störerhaftung

Verfasst: 21.03.2013 22:47
von PapaBaer
Wie aber auch überall geschrieben wird, hat in diesem Fall der Hauptmieter nicht mehr in der Wohung gewohnt und war daher definitiv nicht der Störer. Das Urteil ist nach verbreiteter Darstellung nicht auf allgemeine Fälle übertragbar, sondern eine Einzefallentscheidung.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 23.03.2013 00:34
von kwm
Eine Möglichkeit wäre den ganzen Internetverkehr der HNA´s zu einem Server zu tunneln und von dort über einen weiteren Tunnel http://www.vpnbook.com oder https://www.vpntunnel.com/de/ ins Internet zu routen. Müssen wir mal ernsthaft drüber reden und nach Lösungen suchen.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 08.04.2013 21:21
von kwm

Re: Störerhaftung

Verfasst: 22.10.2014 18:27
von kwm
Der Förderverein Freifunk Halle e.V. ist jetzt bei der Bundesnetagentur als ISP eingetragen.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 23.10.2014 06:45
von Klops
kwm hat geschrieben:Der Förderverein Freifunk Halle e.V. ist jetzt bei der Bundesnetagentur als ISP eingetragen.
Widerspricht das nicht dem Gedanken "freier und unkontrollierter Netze"?
Zumindest ist der Verein jetzt Anlaufpunkt für die Behörden, welche offiziell oder inoffiziell Daten sammeln möchten.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 23.10.2014 07:05
von kwm
Klops hat geschrieben:
kwm hat geschrieben:Der Förderverein Freifunk Halle e.V. ist jetzt bei der Bundesnetagentur als ISP eingetragen.
Widerspricht das nicht dem Gedanken "freier und unkontrollierter Netze"?
Zumindest ist der Verein jetzt Anlaufpunkt für die Behörden, welche offiziell oder inoffiziell Daten sammeln möchten.
Nein wiederspricht dem nicht. Das TMG verlangt zwingend eine solche Anmeldung und schafft Rechtssicherheit in der Frage der Störerhaftung. Der Verein wäre auch ohne die Meldung Anlaufpunkt für Behörden. Da wir keine Abrechnung haben, gibt es auch keine Verbindungsdaten der Nutzer. Das was an Daten existiert ist alles auf den Webseiten einsehbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung untersagt. NSA und andere das Grundgesetz missachtende Organisationen greifen weltweit ab, was die bekommen können. Ab 10.000 ständigen Nutern hätte man nach den durch das Bundesverfassungsgericht gekippten Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung Daten speichern müssen. Ich glaube nicht, das wir jemals als Verein in diese Situation kommen.

Re: Störerhaftung

Verfasst: 23.10.2014 12:37
von kwm
Für den Förderverein Freifunk Halle e.V. gelten als Diensteanbieter das Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz. Es regelt Pflichten und Rechte und bringt neben Rechtssicherheit auch Schutz.