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§ 1 Beitrag

  1. Die Mitglieder zahlen einen monatlichen Min­dest­bei­trag nach § 2 dieser Beitragsordnung.

  2. Die Beitragspflicht beginnt erst ab auf den Beginn der Mitgliedschaft folgenden Monat.

  3. Der Monatsbeitrag ist monatlich bis zum 20. des laufenden Monats auf das Vereinskonto zu überweisen. (Es wird empfohlen dafür einen Dauerauftrag einzurichten.)

  4. Der Beitrag kann auch für mehrere Monate im Voraus gezahlt werden. (Zum Beispiel alle 3 oder 6 oder 12 Monate, der Zeitraum muss ersichtlich sein. Es wird empfohlen dafür einen Dauerauftrag einzurichten.)

  5. Ordentliche Mitglieder geben im Verwendungszweck der Überweisung folgendes an.
    Vornamen, Namen und Monatsbeitrag bzw. Jahresbeitrag

  6. Fördermitglieder geben im Verwendungszweck der Überweisung folgendes an.
    Firma, Monatsbeitrag bzw. Jahresbeitrag

  7. Der Vorstand kann mit Fördermitgliedern einzelvertraglich auch eine andere dauernde Leistung anstatt des Mitgliedsbeitrages nach Tabelle (§ 2) vereinbaren.

  8. Wer im laufenden Monat das 18. Lebensjahr vollendet, hat ab dem darauf folgenden Monat den vollen Beitrag zu entrichten.

  9. Der Vorstand kann auf Antrag für sozial benachteiligte ordentliche Mitglieder den ermäßigten Beitrag für jeweils ein Jahr genehmigen.

  10. Ein gezahlter Beitrag wird nicht zurückerstattet.

  11. Gerät ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrags in Rückstand wird dem Mitglied eine Zahlungsfrist gesetzt. Erfolgt auch auf diese Frist kein Zahlungseingang ist der Vorstand ermächtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten und den Ausschluss des Mitglieds zu beschließen.

§ 2 Beitragstabelle

Mitglied Monatsbeitrag Jahresbeitrag
Fördermitglieder 10,00 Euro 120,00 Euro
Ordentliche Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 5,00 Euro 60,00 Euro
Ermäßigter Beitrag für ordentliche Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2,00 Euro 24,00 Euro
Ordentliche Mitglieder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 1,00 Euro 12,00 Euro

§ 3 Inkrafttreten

Die vorstehende Beitragsordnung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 28.05.2016 beschlossen. Diese tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.